
Die Erfassung von Asbestprodukten in Gebäuden erfolgt im Rahmen einer Gebäudebegehung, bei der sämtliche Räume, auch Technikräume, Kriechkeller und Installationsschächte, untersucht werden. Um eine eindeutige Aussage über den Asbestgehalt von verdächtigen Produkten treffen zu können, sollte im Zweifelsfall eine Material- probe entnommen und analysiert werden. Die Bewertung von schwach gebundenen Asbestvorkommen in Gebäuden erfolgt nach dem in der "Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)" veröffentlichten Formblatt aufgrund von Kriterien, die eine Abschätzung des Gefährdungspotentials erlauben. Asbestprodukte mit fester Bindung unterliegen keiner Bewertung nach dieser Vorschrift, dementsprechend gibt es keine Sanierungsverpflichtung. Den Bewertungskriterien sind bestimmte Punktzahlen zugeordnet, aus deren Summe sich die Sanierungsdringlichkeit ergibt.
Für die Beurteilung von Asbestfaserkonzentrationen in Innenräumen existiert ein Richtwert des ehemaligen BGA. Er liegt bei "deutlich unter 1000 F/m3". Im Anschluss an Sanierungen darf bei Messungen innerhalb der Abschottung nach TRGS 519 und bei den Kontrollmessungen vor erneuter Nutzung der Räume nach den "Asbest-Richtlinien" der Wert 500 F/m3 bzw. der obere Poisson-Wert von 1000 F/m3 (95%-iger Vertrauensbereich der Auswertung) nicht überschreiten.
Dieser Wert wird häufig analog für die Bewertung von krebserzeugenden Mineralfasern herangezogen, ist aber für diese nicht verbindlich.