
In der Geräte- und Bautechnik fand bis Ende der 70er Jahre Asbest eine weite Anwendung, z.B. in Asbest-Zementprodukten oder als Spritzasbest im Baubereich, in Fußbodenbelägen auf Kunststoffbasis, in elektrischen Nachtspeicheröfen, in Haartrocknern, in der Beleuchtungstechnik, zur Wärmetrennung bei Heizungsrohrleitungen in Schiffen und Gebäuden, bei Reibbelägen von Bremsen und Kupplungen, als Zuschlagstoff zur Verringerung des Abriebs von Straßendecken und als textile Asbestprodukte, z.B. bei der Brandbekämpfung. Hintergrund der Anwendung waren zum einen die rein physikalischen Eigenschaften im Hinblick auf die Festigkeit des Materials, also auch die Haltbarkeit, zum anderen auch die Widerstandsfähigkeit gegen Hitzeeinwirkungen.
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Man unterscheidet zwei grundsätzlich verschiedene Asbestprodukte:
In den 70er Jahren hatten asbesthaltige Bodenbeläge einen Marktanteil von etwa 20 %. Grundsätzlich sind folgende Belagstypen zu unterscheiden:
Vinyl-Asbest-Fliesen oder Floor-Flex-Platten: meist grau oder braunmelierte, quadratische, glatte Einzelplatten ohne Trägerschicht, die eine homogene Mischung aus Asbest, organischen Bindern und anorganischen Füllstoffen mit einem durchschnittlichen Asbestanteil von 15 % in festgebundener Form enthalten.
Schwarzbraune Bitumenkleber, die häufig verwendet wurden, können ebenfalls asbesthaltig sein. Gewissheit über die Asbestfreiheit des Klebers kann letztlich nur eine Materialanalyse geben. Soll neben den Platten auch die möglicherweise asbesthaltige Bitumenkleberschicht entfernt werden, sind Schutzmaßnahmen wie bei schwach gebundenen Produkten zu treffen.
Cushion-Vinyl-Beläge: lageartig aufgebaute, geschäumte PVC-Bahnen- ware, die auf der Unterseite (Trägerschicht) mit weißer oder hellgrauer Asbestpappe beschichtet ist. Die meist nur einen Millimeter starke Asbest-Trägerpappe besteht zu ca. 90 % aus schwach gebundenem Asbest, meist gepresstem Weißasbest (Chrysotil). Insgesamt macht der Asbestgehalt bei dieser Art von Bodenbelägen bis zu 40 % aus. 1982 wurde die Verwendung dieser Platten vom Gesetzgeber verboten.
Das Hauptvorkommen von künstlichen Mineralfasern resultiert aus dem Einsatz von Mineralwolle zum Wärme- und Schallschutz. Darüber hinaus werden KMF in nahezu allen Bereichen eingesetzt, in denen früher Asbest eingesetzt wurde.