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Sachverständigenbüro Richardson
bauschaden
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Messstrategie

Zur Erfassung und Bewertung von Schimmelpilzschäden gibt es kein Standardverfahren. Die Vorgehensweise, der Untersuchungsumfang und die Untersuchungsverfahren sind abhängig vom jeweiligen Anlass und der Aufgabenstellung. Für die Erfassung und Bewertung von Schimmelpilzquellen in Innenräumen sind Begehungen durch sachkundige Personen unverzichtbar. Die mit der Durchführung befassten Fachleute sollten neben bautechnischer und bauphysikalischer Kenntnisse auch über ausreichendes Fachwissen in den Bereichen Innenraumlufthygiene und Mikrobiologie verfügen.

Untersuchungen erfolgen mit dem Ziel der Identifizierung von Schimmelpilzquellen in Innenräumen. Zur Absicherung von Augenscheinbefunden und Klärung von Verdachtssituationen stehen der Sachverständigen verschiedene messtechnische Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Verfahren zur Ermittlung der Schimmelpilzkonzentration in Materialien oder an Materialoberflächen, um Verfahren zur Messung der Schimmelpilzkonzentration in der Raumluft und um Verfahren zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in Staubablagerungen.

Anlässe für eine mikrobiologische Untersuchung des Innenraums können sein (siehe auch Tabelle):

  • sichtbare Schäden Geruchsbelästigung
  • Materialfeuchtigkeit ohne sichtbaren Schaden
  • bauphysikalische Auffälligkeiten ohne sichtbaren Schaden
  • gesundheitliche Beschwerden
  • Kontrolluntersuchungen während und nach einer Sanierung

In Verdachtsfällen ohne augenscheinlich erkennbare Quellen kann geprüft werden, ob eine erhöhte Schimmelpilzkonzentration im Innenraum vorliegt. Je nach konkretem Anlass können dazu folgende Medien untersucht werden:

  • Materialien und deren Oberflächen
  • Innenraumluft im Vergleich mit der Außenluft
  • Hausstaub (wird hier nicht näher erläutert)

Untersuchung von Materialien oder deren Oberflächen

Zur Auswahl einer geeigneten Untersuchungsmethode und zur Festlegung der Probenahmestellen sind folgende Fragen abzuklären:

  • Ist von einem Schimmelpilzwachstum oder einer Sekundärkontamination an der Fläche oder dem Material auszugehen?
  • Ist von einer oberflächlichen Besiedelung oder einer Besiedelung tieferer Schichten auszugehen?
  • Sind die zu erwartenden oder interessierenden Schimmelpilzspezies kultivierbar?
  • Sind Referenzdaten zur Bewertung eines Materialbefundes verfügbar?

    Zur Bestätigung eines Schimmelpilzverdachtes an Oberflächen können das Abklatschverfahren mit einem Nährmedium und die Klebefilmabrissprobe durchgeführt werden. Voraussetzung für den Einsatz des Abklatschverfahrens ist die Kultivierbarkeit der Schimmelpilze. Wurde die Fläche bereits desinfiziert oder liegt der Verdacht eines Befalls mit Stachybotrys chartarum vor, ist das Abklatschverfahren nicht geeignet. In diesen Fällen sind Klebefilmpräparate von den Oberflächen durch Direktmikroskopie zu untersuchen. Bei der Untersuchung von Materialien mit rauen Oberflächen (z.B. Putzen, Dämmstoffen) sind Oberflächenbeprobungen (Abklatsch oder Klebefilmabriss) nicht geeignet. Die Proben werden üblicherweise suspendiert und die Schimmelpilzkonzentration durch Kultivierung oder durch Direktmikroskopie ermittelt. Bei allen Materialuntersuchungen soll- ten möglichst vor Ort zusätzlich auch von unbelasteten Bereichen Referenzproben entnommen werden, die bei der Bewertung ggf. als Vergleichsmaßstab herangezogen werden können.

Untersuchung von Raumluftproben

Die Raumluft wird mit dem Ziel untersucht, anhand der Konzentrationen von Schimmelpilzen in einer repräsentativen Luftprobe die Wahrscheinlichkeit von Schimmelpilzquellen im Innenraum abzuklären. Dazu werden in der Praxis unterschiedliche Messverfahren eingesetzt. Unabhängig vom Messverfahren gilt für alle Messungen, dass die Probenahme möglichst in der Raummitte mit einem Mindestabstand von 1,0 m von den Umschließungsflächen erfolgen soll. Fenster und Türen des Raumes sind mindestens acht Stunden vor der Probenahme zu verschließen und während der Messung verschlossen zu halten. Die Messung sollte in einer Höhe von ca. 1 - 1,5 m durchgeführt werden. Die Luftansaugung sollte mit Öffnung nach unten erfolgen. Als Vergleichsmessung ist stets eine Außenluftmessung durchzuführen. Bei Langzeitmessungen ist die Außenluftmessung gleichzeitig durchzuführen. Bei Kurzzeitmessungen kann die Probenahme auch nacheinander erfolgen. Die Außenluftprobenahme sollte in diesem Falle stets im Anschluss an die Innenraumluftprobenahme erfolgen.

Die in der Routine-Analytik verwendeten Messverfahren wie Impaktion, Filtration, Gesamtsporenmessung, Materialproben o.Ä. beruhen auf unterschiedlichen Messprinzipien und liefern nicht bei allen Messaufgaben gleiche Ergebnisse. Zur Auswahl des Messverfahrens und zur Festlegung der erforderlichen Anzahl von Messpunkten sowie der Dauer der Messung ist im Vorfeld einer Messung zu prüfen, welche Einflussgrößen und Randbedingungen in der konkreten Situation vorliegen.

Dazu sind folgende Fragen im Vorfeld abzuklären:

  • Ist in dem Raum von einer weitgehend konstanten Schimmelpilzkonzentration auszugehen?
  • Sind bei der üblichen Nutzung entsprechende Luftbewegungen vorhanden?
  • Ist mit starken Schwankungen der Schimmelpilzkonzentration durch kurzzeitige Einflüsse zu rechnen? (z.B. Nutzereinflüsse, Konvektionsströme oder Fallluftströme)

In Räumen, in denen nutzungsbedingt keine starken Luftbewegungen zu erwarten und keine Einflüsse erkennbar sind, die regelmäßig zu großen Schwankungen der Schimmelpilzkonzentration in der Luft führen könnten (z.B. in Wohnräumen), sind grundsätzlich sowohl Kurzzeitmessungen (von 1-10 min Dauer) als auch Langzeitmessungen (Probenahmedauer > 1 Std) als Messverfahren geeignet.

In der Praxis werden für Kurzzeitmessungen Probenahmen mit Impaktoren bevorzugt. Bei diesem Messverfahren muss im Vorfeld die erwartete Schimmelpilzkonzentration abgeschätzt werden.

Für Langzeitmessungen kommen nur Filtrationsverfahren in Betracht. Das Verfahren bietet sich an, wenn die Probenahme während der üblichen Nutzung erfolgt und mit starken Luftbewegungen und schwankenden Schimmelpilzkonzentrationen während der Probenahme zu rechnen ist. Des Weiteren ist das Verfahren vorzuziehen, wenn Schimmelpilzkonzentrationen von mehr als 2.000 KBE/m in der Luft erwartet werden.

Wann wird welches Messverfahren eingesetzt?

Um die Aufgabenstellung abzuklären und die erforderlichen Hintergrund- informationen zu erheben, ist es notwendig, eine Ortsbegehung durch eine Sachverständige durchzuführen.

Ortsbegehung

Bei einer Innenraumuntersuchung wird grundsätzlich zunächst eine Ortsbegehung zur Bestandsaufnahme durchgeführt. Hierbei werden der Anlass für die Untersuchung und Einzelheiten zur Gebäudebeschaffenheit, Raumausstattung etc. erfasst. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung ist die Bausubstanz, insbesondere die Oberflächen kritischer Bauteile, visuell zu überprüfen (z.B. auch durch Endoskopie). Zusätzlich sind auch die möglichen Voraussetzungen für ein Schimmelpilzwachstum abzuklären. Erhoben werden dabei wichtige physikalische Parameter, wie Temperatur und Feuchtigkeit im Raum und auf Materialien (z.B. Tauwasser). Bei unklaren Befunden können auch weitergehende bauphysikalische Untersuchungen (z.B. Baufeuchtemessung, Thermographie, Blower-Door-Verfahren) eingesetzt werden.

Ein sichtbarer Schimmelpilzschaden kann durch fachkundige Personen in aller Regel durch Inaugenscheinnahme ohne aufwändige Untersuchungsverfahren festgestellt werden.

Tabelle: Entscheidungshilfe zur Vorgehensweise nach Ortsbegehung
xBefund und Aufgabenstellung
Zu untersuchende Medien
Weitere Vorgehensweise
xxMaterialInnenraumluftStaubx
1Vermutete Schimmelpilz-Schäden auf Grund von:xxxx
2.1Material-FeuchtigkeitIIIIIUrsache der Feuchtigkeit abklären und ggf. beseitigen
2.2Bauphysikalischen / bautechnischen Auffälligkeiten
-IIIAuffälligkeiten überprüfen, ggf. Quellenidentifizierung und Mängelbeseitigung
2.3Gesundheitlichen Beschwerden-IIIQuellenidentifizierung und -beseitigung
2.4Geruchsbelästigung-IIIIdentifizierung der Geruchsquelle
3SanierungsbegleitungI
I

(Erfolgskontrolle)
II

(Sekundärkontamination)
x
I Geeignete Untersuchung zur Beantwortung der Aufgabenstellung
II Ergänzende Untersuchung zur Beantwortung der Aufgabenstellung (optional) *) Materialuntersuchungen sind bei Bagatellschäden (Kategorie I des UBA-Schim- melpilzleitfadens) nicht notwendig